Für Küchenabluftanlagen bestehen zahlreiche Vorschriften und Normen von verschiedenen Stellen, welche teilweise bundeseinheitlich bestehen, aber auch länderspezifische Vorschriften.
A) Die Berufsgenossenschaft NGG gibt in der BGR111 genaue Vorgaben. Zu beachten sind ebenfalls die BGV D18 sowie mehrere ASi-Vorschriften. Bundesweit gültig.
B) Die VDI 2052 enthält Bau,-Betriebs- und Wartungsvorschriften. Bundesweit gültig.
C) Unabhängig von den Vorschriften unter Punkt A) und B) sind die jeweiligen Vorschriften der einzelnen Bundesländer einzuhalten. Dies sind Vorschriften der Gewerbeaufsicht, der Schornsteinfegerverordnung und der Landesbauordnung. Diese Vorschriften differieren von Land zu Land.
D) Vorschriften des Verbandes der deutschen Sachversicherer.
Zuluftanlagen
Bei Zuluftanlagen sind die Vorschriften der VDI 6022, gesetzlich verankert in der Arbeitsstättenverordnung, einzuhalten. Dies betrifft auch Abluftanlagen soweit die Abluft der Zuluft beigemischt wird.
Abluftanlagen
Generell müssen Abbluftanlagen so betrieben werden, daß keine Brandgefahr von ihnen ausgehen kann. Brandlasten wie z.B. Mehlstaub, Hausstaub, Kunstoffstäube oder Öle stellen eine solche Brandlast dar. Dementsprechende Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Zuluftanlagen im septischen und aseptischen Bereich Krankenhaus
Für Anlagen in diesen Bereichen gelten zusätzlich die Vorschriften DIN 1946 Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens (Ausgabe 12/2008).
Betrieb- und Wartungsanweisungen ergeben sich aus der VDI 2047. Einzuhalten sind hierbei die Vorschriften des BlmSchG, Chemikaliengesetz, WHG, AbwV, IfSG und BetrSichV.
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