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News
Am 10. August 2013 begann eine Erkrankungswelle durch Legionellose in Warstein . Bis zum 25. September wurden insgesamt 165 Erkrankungs- und Verdachtsfälle bekannt. Drei Patienten waren bis zu diesem Zeitpunkt verstorben. Hierbei wurden bei 2 Industriefirmen in den Kühltürmen Legionella pneumophila festgestellt. Als Folge erschien im Januar 2015 die VDI 2047. Besonders sind die darin enthaltenden Betriebs- und Wartungsvorschriften zu beachten ( Gefährdungsbeurteilung, Inbetriebnahme - auch nach Stillstand der Anlage, Kontrolle, Wartung, Reinigung. Personal zur Durchführung der Arbeiten muss in Besitz des dementsprechenden VDI 2047-Schein sein.
Änderung der LüAR am 11. Dezember 2015. Hierbei sind besonders die Änderungen unter Punkt 4 zu beachten. (Änderung des bestehenden Arbeitsblattes G634) Das Arbeitsblatt G 631 wurde vom Projektkreis "Überarbeitung G 631" im Technischen Komitee "Gasinstallation" neu erstellt. In diesem Arbeitsblatt wurden die bestehenden Arbeitsblätter-
G 631 "Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen"
Unter anderem betrifft das Arbeitsblatt G 631 die Abführung der Abgase von gewerblichen Gasgeräten in Großküchen über RLT - Anlagen. Die Überarbeitung erfolgte unter Mitwirkung von Vertretern der Hersteller der jeweiligen Gewerbeanwendungen, der Prüflaboratorien, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, des Bundesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband - (ZIV) und des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima. Die nationale Besonderheit der Einteilung der Gasgeräte Art A kleiner bzw. größer 14 kW (Anhang 1, Arbeitsblatt G 634:1998-09) wird mit dem neuen Arbeitsblatt aufgehoben. Die Aufstellanforderungen für gewerbliche Gasgeräte Art A fordern nun generell die Abführung durch eine RLT - Anlage wenn die Nennbelastungen größer 14 kW ist. Direkte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über eine herkömmliche Abgasanlage - Verbindungsstück und Abgasleitung - erfolgt. Indirekte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über die Küchenlüftungsanlage - die Aufströmstrecke endet in einem festgelegten Abstand unter der Küchenlüftungshauben bzw. der Küchenlüftungsdecke - erfolgt. Die indirekte Abgasabführung von Gasgeräten Art B, Gasgeräte mit Abgasabführung, die die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (raumluftabhängig, hat immer zwingend zur Folge, dass die Gaszufuhr nur möglich sein darf, wenn die Küchenlüftungsanlage in Betrieb ist. (Siehe auch VDI 2052) Die Änderung gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 634:1998-09 betreffen den Wegfall der national spezifischen Zuordnung der Gasgeräte Art A und Art B (ehemals Anhang 1, G 634:1998. Wesentliche Änderung der neuen VDI 6022, Teil 1, Ausgabe Juli 2011 zur alten Ausgabe April 2006, Teil 1 Unter Punkt 4.5, Inbetriebnahme/Abnahme wurde die Frist für die Hygiene - Erstinspektion geändert. Die Inspektion muß vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Der Passus, spätestens drei Monate nach der ersten Inbetriebnahme wurde gestrichen. Die gesamten Punkte 1 bis 7 sind außer o. g. Punkt nahezu wortwörtlich in der neuen Ausgabe übernommen worden. Neu hinzugekommen in Teil 1 ist der Punkt 8.1 bis 8.5.2. Hierin wird die Durchführung und Auswertung bei Hygienekontrollen und Inspektion detailliert beschrieben und festgelegt. Der Anhang A, Inhalt und Ablauf von Qualifizierungsmaßnahmen nach VDI 6022 entfällt im Teil 1 und wird jetzt in der neuen Fassung im Teil 4 detailliert beschrieben. Zu den bestehenden Schulungsklassen A, B,und C ist eine weitere Klasse hinzugekommen. Blatt 4 enthält neu die Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungsinhalte und Voraussetzungen zur Qualifizierung des VDI-geprüften Fachingenieur RLQ als höchste Qualifikationsstufe. Im Gegensatz zu den Kategorien A, B und C, setzt die Kategorie RLQ den Besitz des A - Scheines als Grundlage voraus. Es wird die Fortbildung zum VDI-geprüften Fachingenieur RLQ (Raumluftqualität) erläutert. Dieses neue Berufsbild wurde zusammen mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Wiesbaden, entwickelt.
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 12. August 2004 Letzte Änderung: 23.8.2010 § 3a
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln für Arbeitsstätten zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Anhang: Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3a Abs. 13.6 Lüftung (4) Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden.
Hieraus geht hervor, dass trotz einem einwandfreien mikrobiologischen Ergebnis der VDI6022 Überprüfung, eine Anlagenreinigung erforderlich sein kann. Verunreinigungen welche nicht mikrobiologischer Herkunft sind, mineralische, organische oder Kunststoffstäube zum Beispiel, sind auch Verunreinigungen und diese Stäube können unter anderem zu allergischen Reaktionen führen.
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